Bei der Bezeichnung Bauerwartungsland handelt es sich um möglicherweise zukünftiges Bauland. Mit einer Bebaubarkeit ist zu rechnen. So genanntes Bauerwartungsland wird zu einem angehobenen Preis gehandelt, der zukünftige Bauherr sollte sich jedoch umfassend informieren, dass das Grundstück tatsächlich bebaubar ist. Ohne Baugenehmigung darf kein in die Tat umgesetztes Bauverfahren eingeleitet werden. Der Bau eines Gebäudes ohne Genehmigung ist eine Straftat, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet wird. Bauerwartungsland impliziert also nicht automatisch eine gültige Baugenehmigung, sondern lediglich die Option oder Möglichkeit einer baldigen Bebauung.