Mietausfallwagnis

Bereitsteller oder Vermieter von mit öffentlichen Geldern unterstützten Wohnungen oder Sozialwohnungen dürfen lediglich die Kostenmiete erheben, also den Faktor, der tatsächlich die Ausgaben des Vermieters kompensiert und deckt. In der Höhe der Ansetzung der Kostenmiete, darf allerdings das Mietausfallwagnis mit einberechnet werden. Das Mietausfallwagnis beschreibt das Risiko des Wohnungsleerstandes oder der Nichtmietzahlung durch den Mieter. […]

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