Baurecht

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Das Baurecht oder Bauplanungsrecht umfasst Ausnahmegenehmigungen, die Erleichterungen bei Bauherren und Gemeinden in der Umsetzung ihrer jeweiligen Baupläne bedeuten können. Auch in der Baunutzungsordnung finden sich Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der verschiedenen Baugebietsarten. Das Baurecht regelt im Allgemeinen die Art der Bebauung und der für die jeweiligen Baugebiete vorgesehenen Arten der Gebäude, die errichtet werden dürfen. Nach § 31 des Baugesetzbuches ist es möglich, als Bauherr von Festsetzungen des Bebauungsplanes abweichen zu dürfen. Diese Regelung ist möglich, wenn sie dem Gemeinwohl dient oder aus städtebaulicher Sicht dringend zu vertreten ist. Aus städtebaulicher Sicht kann beispielsweise bei umfassenden Renovierungen von Baudenkmälern von den vorgeschriebenen Maßen der Bauten abgewichen werden, wenn dadurch der uroriginäre Charakter der Stadt oder der Altstadt erhalten bleiben würde.  Die Grundauflagen eines jeweiligen Bebauungsplanes müssen dagegen unberührt bleiben. In den Landesbauordnungen sind ebenfalls Möglichkeiten gegeben, von verbindlichen Vorschriften im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens befreit zu werden. Im Rahmen von Befreiungen innerhalb des öffentlichen Baurechtes sind nachbarrechtliche Belange zu berücksichtigen

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