Bauabnahme

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Die Bauabnahme wird von der zuständigen Baubehörde abgenommen. Sie erfolgt entweder bei einer partiellen Fertigstellung des jeweiligen Gebäudes, also bei der Rohbauabnahme, oder bei der endgültigen Fertigstellung eines Objektes, also bei der Schlussabnahme. Sämtliche Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig. Die Bauabnahme ist unumgänglich und wird gemäß des gültigen Baurechts durchgeführt. Ohne gültige und ordnungsgemäße Bauabnahme erfolgt keine Weiter- oder Fertigbaugenehmigung durch die jeweilige Baubehörde

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