Modernisierung / Modernisierungsumlage

Nach § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches, ist die Modernisierungsumlage ein Mehrposten, der nach erfolgter Modernisierung vom Vermieter als Form der Mieterhöhung geltend gemacht werden darf. Die Umlage darf höchstens 11% der Höhe der Gesamtmodernisierungskosten umfassen. Bei einer Übersteigung der festgelegten 1% würde der Straftatbestand der Mietpreisüberhöhung vorliegen. 11% Modernisierungsumlage würden einer Miete entsprechen, die 20% […]

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