Bauträger

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Ein Bauträger errichtet auf eigene Rechnung, mitunter mit Hilfe von Subunternehmen, Gebäude auf eigenen Grundstücken. Haftbarer Eigentümer bleibt das Bauträgerunternehmen bis zur Veräußerung während oder nach der Bauphase. Der Bauträger ist auch für die Auftragvergabe an die Subunternehmen und für deren Bezahlung verantwortlich und gegebenenfalls haftbar zu machen. Der so genannte Bauherr, in dessen Auftrag der Bauträger das Bauvorhaben in die Praxis umsetzt, ist also nicht von Beginn an automatisch Eigentümer, sondern erst bei der vollständigen Übernahme der Kosten während der Bauphase, oder üblicherweise bei kompletter Fertigstellung. Rein faktisch ist also zu Beginn und während der Bauphase das Bauträgerunternehmen gleichzeitig Bauherr. Sowohl das Grundstück, wie auch das Gebäude werden bei Fertigstellung oder während der Fertigstellung per Bauträgervertrag auf den Auftraggeber und späteren Eigentümer, dann kurz Bauherr genannt, übertragen. Der Vorgang wird notariell beurkundet.

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