Baulinie

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Die Baulinie ist für das jeweilige Bauvorhaben und Grundstück festgelegt und muss eingehalten werden, bei Nichtbeachtung, also Unterschreitung oder Überschreitung der Baulinie kann ein Abbruch des Gebäudes von der zuständigen Baubehörde angeordnet werden. Die Baulinie ist im Bebauungsplan vermerkt. Sie entscheidet individuell von Bauvorhaben zu Bauvorhaben darüber, wie weit die Vorderfront eines Hauses an die Straße und Grundstücksgrenze heranzubauen ist. Auch der Abstand zu den jeweiligen Nachbarhäusern muss dementsprechend eingehalten werden.

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