Baulast
Die Baulast, die ein Grundstückseigentümer auf sich nehmen kann, setzt sein Einverständnis voraus. In der Regel setzt sich dieser Faktor zumeist aus eingeräumten Durchfahrungsrechten zusammen, die der jeweilige Eigentümer seinem Nachbarn einräumen kann, um beispielsweise über seine Grundstückseinfahrt das angrenzende Grundstück erreichen zu können, wenn dies nicht anders möglich ist. Auch eine Bebauung im Grundstücksgrenzbereich […]