Baugenehmigung

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Die Baugenehmigung ist erforderlich, wenn Sie ein Haus bauen-, eine bauliche Veränderung eines bereits bestehenden Bauobjektes vornehmen-, oder ein Objekt abreißen wollen. Der Antrag zur Baugenehmigung ist in der Regel bei der zuständigen Gemeinde zu stellen. Der Genehmigungsbescheid der Gemeinde, oder auch die Baugenehmigung ist befristet. Die Frist kann jedoch verlängert werden. Der Genehmigungsbescheid kann mitunter Punkte enthalten, die bei der Durchführung eines Neubaus, einer baulichen Veränderung oder eines Abbruches zu beachten sind, zum Beispiel die Beachtung des baudenkmalcharakterlichen Aussehens bei einem denkmalgeschützten Gebäude im Falle einer baulichen Veränderung.

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