Nießbrauch

Der Nießbrauch ist eine Form der Dienstbarkeit. Beim Nießbrauch wird beispielsweise ein Grundstück belastet, das der begünstigten Person das Recht einräumt, Mietzahlungen zu erhalten. Der Nießbrauch teilt das wirtschaftliche Eigentum vom juristischen Eigentum ab. Beim Immobiliennießbrauch hat der Nießbraucher oder der Begünstigte die Pflicht, die Instandhaltungskosten, Steuern und Versicherungen zu zahlen. Auch bei einer Belastung […]

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